Mag. Dr. Peter Hombauer – Ihr Strafverteidiger
in Wien und Trausdorf


Wie beraten Sie in unserer Kanzlei in der Region Wien und Trausdorf in allen strafrechtlichen Fragen und
betreuen Sie insbesondere in staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren gegenüber Polizeidienststellen bzw. vor dem zuständigen Strafgericht. Dabei vertreten wir Geschädigte ebenso wie Beschuldigte.

Straf- und Verwaltungsrecht – eine Vertrauensangelegenheit

Für die Mandatsbearbeitung auf dem Gebiet des Strafrechts braucht es ein fallbezogenes Vertrauens-verhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant. Nur wenn der zugrunde liegende Sachverhalt vollständig offengelegt wird, besteht eine Aussicht auf Erfolg. Für den Anwalt gilt in diesem Zusammenhang die Verschwiegenheitspflicht. Als Mandant können Sie sich also darauf verlassen, dass alles, was vor dem Hintergrund unseres Mandatsverhältnisses besprochen wird, nicht nach außen dringt.

Rechtsmittelverfahren

Nach einem erstinstanzlichen Urteil stehen dem Anwalt und seinem Mandanten noch die so genannten
Rechtsmittelverfahren offen: die Nichtigkeitsbeschwerde, eine Strafberufung gegen das Geschworenenurteil sowie eine Berufung gegen Urteile des Einzelrichters oder Bezirksgerichtes sowie die Beschwerde. Wir versichern Ihnen, dass wir alle möglichen Rechtsmittel in Ihrem Sinne ausschöpfen und unser Bestes geben, um das strafrechtliche Verfahren in Wien oder in Trausdorf zu einem für Sie günstigen Abschluss zu bringen.

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